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PVfix24

13. Oktober 2026

Einspeisevergütung 2027: Jetzt noch bauen oder warten?

Die kurze Antwort: Wenn dein Dach und dein Zählerschrank bereit sind, lohnt es sich, dieses Jahr fertig zu werden. Wenn nicht, ist Warten kein Drama. Der Unterschied liegt bei der Vergütung für eingespeisten Strom, und er ist groß. Aber er ist kein Grund, im Dezember auf einem nassen Dach zu stehen.

Stand: 13. Oktober 2026. Was hier zu 2027 steht, ist ein Gesetzentwurf. Er liegt in den Ausschüssen des Bundestages und kann sich noch ändern.

Was am 1. Januar 2027 kippen soll

Entscheidend ist der Tag, an dem deine Anlage in Betrieb geht. Wer bis zum 31. Dezember 2026 fertig ist, bleibt im heutigen Recht, und zwar für die gesamte Förderdauer.

In Betrieb bis 31.12.2026In Betrieb ab 1.1.2027 (Entwurf)
Geld für eingespeisten Stromfeste Vergütung, 20 JahreÜbergangszahlung, höchstens 36 Monate
Höhe, Anlage bis 10 kWp7,70 ct/kWh5,2 ct/kWh zum Start
Danachläuft weiterselbst vermarkten, verschenken oder nicht einspeisen
Einspeisung begrenzt auf60 % der Leistung, bis ein Smart Meter eingebaut ist50 % der Leistung, dauerhaft

Die Übergangszahlung gibt es für Anlagen unter 25 kW nur noch bei Inbetriebnahme bis Ende 2028, für Anlagen unter 7 kW bis Ende 2030. Danach ist auch sie weg.

Was das in Euro heißt

Nehmen wir unser Paket M mit 10,34 kWp. Mit 1.000 kWh Ertrag je kWp erzeugt es rund 10.300 kWh im Jahr. Angenommen, du verbrauchst 40 % davon selbst, dann gehen rund 6.200 kWh ins Netz.

Rechenbeispiel für eine 10,34-kWp-Anlage: Bei Inbetriebnahme 2026 rund 9.500 Euro Einspeisevergütung in 20 Jahren, bei Inbetriebnahme 2027 rund 970 Euro Übergangszahlung in drei Jahren, danach offen
  • In Betrieb 2026: rund 475 € im Jahr, 20 Jahre lang. Zusammen rund 9.500 €.
  • In Betrieb 2027: gut 320 € im Jahr, drei Jahre lang. Zusammen rund 970 €. Was der Strom danach bringt, hängt davon ab, was ein Direktvermarkter zahlt.

Das ist eine Überschlagsrechnung ohne Zinsen und ohne die Einspeisegrenzen. Für den kleinen Teil der Anlage über 10 kWp gilt ein etwas niedrigerer Satz; das ist eingerechnet. Sie zeigt die Größenordnung: Es geht um mehrere tausend Euro, nicht um ein paar hundert.

Der wichtigere Teil deiner Rechnung bleibt übrigens gleich. Jede Kilowattstunde, die du selbst verbrauchst, spart dir den vollen Strompreis. Daran ändert die Novelle nichts.

Drei Fragen, die deine Entscheidung klären

Geht ein großer Teil deines Stroms ins Netz?

Je mehr du selbst verbrauchst, desto kleiner wird der Unterschied. Mit großem Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto geht wenig ins Netz. Dann verlierst du 2027 weniger. Wer dagegen tagsüber kaum zu Hause ist und keinen Speicher plant, spürt den Stichtag am stärksten.

Ist dein Zählerschrank bereit?

Das kann der größte Zeitfresser sein. Muss der Schrank umgebaut werden, brauchst du einen Elektrofachbetrieb und Vorlauf. Was der Netzbetreiber prüft, steht in unserem Ratgeber zu Zählerschrank und TAB.

Hast du einen Elektrofachbetrieb für den Anschluss?

Die DC-Seite montierst du selbst. Den AC-Anschluss und die Anmeldung beim Netzbetreiber macht ein eingetragener Fachbetrieb. Ohne Termin vor Weihnachten wird es nichts. Wer was darf, haben wir hier erklärt.

Dreimal ja? Dann lohnt sich der Endspurt, und er ist realistisch. Einmal nein? Dann plan in Ruhe für 2027. Leg die Anlage auf viel Eigenverbrauch aus und nimm den Speicher gleich mit.

Rückwärts gerechnet: von Silvester bis heute

Vom 13. Oktober bis zum Stichtag sind es elf Wochen. So könnte ein Plan aussehen, der hinten Luft lässt:

Rückwärtsplan in fünf Schritten bis zum 31. Dezember 2026: Puffer in der letzten Woche, davor Anschluss und Inbetriebnahme, Montage, Material und Dachvorbereitung, Planung und Anmeldung
  • Letzte Dezemberwoche: Puffer. Plan sie nicht ein. Wetter, Krankheit und Feiertage fressen sie von allein.
  • Mitte Dezember: Anschluss und Inbetriebnahme. Der Fachbetrieb schließt die AC-Seite an und nimmt die Anlage in Betrieb. Lass dir das Datum schriftlich bestätigen.
  • Mitte November bis Anfang Dezember: Montage. Unterkonstruktion, Module, DC-Verkabelung. Plan dafür mehrere trockene Wochenenden ein.
  • Ende Oktober bis Mitte November: Material holen, Dach vorbereiten. Unsere Pakete liegen im Lager in Welzheim. Hier verlierst du keine Zeit.
  • Diese Woche: Planung und Anmeldung. Belegung festlegen, Fachbetrieb beauftragen, Netzanschluss beim Netzbetreiber anmelden lassen.

Planung und Anmeldung entscheiden. Wer das bis Ende Oktober nicht erledigt hat, sollte den Stichtag abhaken.

Was „in Betrieb“ bedeutet

Das Gesetz versteht darunter das erste Inbetriebsetzen der Anlage, nachdem sie technisch betriebsbereit ist. Betriebsbereit heißt: fest am endgültigen Ort montiert und mit allem ausgestattet, was für die Erzeugung von Wechselstrom nötig ist, also auch mit dem Wechselrichter.

Module, die auf dem Dach liegen, aber nicht angeschlossen sind, zählen nicht. Verlass dich auch nicht auf Auslegungen, nach denen es reicht, kurz eine Lampe zu betreiben. Im Streitfall musst du das Datum belegen können. Ein Inbetriebnahmeprotokoll vom Fachbetrieb ist der sichere Weg. Die Eintragung im Marktstammdatenregister kommt danach; so geht sie.

Und wenn es nicht reicht?

Dann baust du 2027 und planst anders:

  • Speicher von Anfang an. Was mittags nicht ins Netz darf, lädt den Speicher. Der Entwurf nennt genau das als Ziel der 50-Prozent-Grenze.
  • Verbraucher in die Sonne legen. Waschmaschine, Wallbox und Wärmepumpe laufen, wenn die Anlage liefert.
  • Nicht zu groß bauen. Ein volles Dach rechnet sich nur, wenn du den Strom auch nutzt.

Eine Anlage, die vor allem für den eigenen Verbrauch gebaut ist, rechnet sich auch nach neuem Recht. Sie rechnet sich nur langsamer.

Und eines gilt in beiden Fällen: Kein Stichtag ist einen Sturz vom Dach wert. Bei Nässe, Frost und Wind bleibt die Leiter im Schuppen.


Du willst wissen, ob es bei dir noch klappt? Schick uns Dachmaße und ein Foto vom Zählerschrank. In der kostenlosen PV-Planung sagen wir dir ehrlich, ob dieses Jahr realistisch ist. Die Materialpakete liegen im Lager, die Meisterabnahme kannst du dazubuchen.

Unser Wirtschaftlichkeitsrechner rechnet mit dem heutigen Recht, also für Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen.

Woher die Angaben stammen

Der Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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