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Technik & Recht

Zählerschrank & TAB: Das prüft der Netzbetreiber vor der PV-Inbetriebnahme

Stand: Juli 2026 · PVfix24 Redaktion

Der häufigste Grund, warum eine fertige PV-Anlage nicht ans Netz geht, hängt nicht auf dem Dach – er hängt im Keller: der Zählerschrank.

Was sind die TAB?

Jeder Netzbetreiber veröffentlicht technische Anschlussbedingungen (TAB). Sie legen fest, wie elektrische Anlagen in seinem Netzgebiet beschaffen sein müssen – inklusive Zählerplatz. Bei der Inbetriebsetzung deiner PV-Anlage prüft der Netzbetreiber (bzw. der eingetragene Elektrofachbetrieb in seinem Auftrag), ob dein Zählerschrank den aktuellen TAB entspricht.

Das Tückische: Bestandsschutz gilt nur, solange nichts verändert wird. Mit der PV-Anlage veränderst du die Anlage – und dann kann eine Nachrüstung fällig werden.

Die üblichen Kandidaten

  • SLS-Schalter fehlt (selektiver Leitungsschutzschalter vor dem Zähler) – bei älteren Anlagen der Klassiker
  • Kein Platz für den Zweirichtungszähler oder veralteter Zählerplatz ohne eHZ-Aufnahme
  • Überspannungsschutz (SPD Typ 1/2) nicht vorhanden – bei neuen Anschlüssen gefordert
  • Fehlender Platz für Kommunikationstechnik (Smart-Meter-Gateway-Vorbereitung)
  • Uralte Schränke: kompletter Schranktausch nötig – das kann vierstellig werden

So vermeidest du den teuren Überraschungsmoment

Unser Ablauf bei der Meisterabnahme & Inbetriebsetzungsprüfung:

  1. Nach der Buchung erhältst du einen persönlichen Upload-Link.
  2. Du fotografierst deinen Zählerschrank (geöffnet, Gesamtansicht + Details).
  3. Wir prüfen die Fotos gegen die aktuellen TAB deines Netzbetreibers (digitale Vorprüfung).
  4. Du bekommst vor dem Vor-Ort-Termin eine ehrliche Ansage: passt / da musst du nachrüsten (lassen).

Der Vor-Ort-Termin findet erst nach der Freigabe aus der digitalen Vorprüfung statt – so gibt es beim Termin keine Überraschungen. Sollte die Anlage trotzdem nicht abnahmefähig sein, erhältst du eine Dokumentation der festgestellten Punkte; weitere Arbeiten oder Termine erfolgen ausschließlich nach einem separaten Angebot und deiner ausdrücklichen Zustimmung.

Faustregel: Haus jünger als ~2005 → meist unkritisch. Älter → Fotos schicken, bevor du planst.

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